01.08.2007 | Praxisleitfaden
Bewertung von Mietgrundstücken im Jahr 2007
Für die Bewertung von Mietgrundstücken gilt für Bewertungsstichtage (§§ 9, 11 ErbStG) ab dem 1.1.07 aufgrund der Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2007 ein geändertes Bewertungsverfahren (Christoffel, ErbBstg 06, 258). Die vom BVerfG (7.11.06,ErbBstg 07, 31, Abruf-Nr. 070442) geforderte Annäherung der Bewertung vermieteter Grundstücke an das Verkehrswertniveau lässt für zahlreiche Grundstücke allerdings eine Verschärfung der Bewertung erwarten. Denn das BVerfG geht in seiner Begründung davon aus, das die Bewertung der Grundstücke nach § 146 BewG noch deutlich hinter den Verkehrswerten zurückbleibt.
Der Steuerwert beträgt im Durchschnitt zurzeit etwa 55 bis 60% des Verkehrswertes. Die bevorstehende Verschärfung der Bewertung gibt Anlass, die Grundzüge des ab dem 1.1.07 geltenden Bewertungsverfahrens aufzuzeigen. Wie lange sie Bestand haben wird, ist derzeit noch nicht zu erkennen. Sollte eine Erbschaftsteuerreform zum 1.1.08 erfolgen, bliebe die Anwendung des zurzeit geltenden § 146 BewG auf das Jahr 2007 beschränkt.
Mit gleichlautenden Erlassen der Länder vom 2.4.07 (BStBl I, 314, Abruf-Nr. 072331) hat die Finanzverwaltung auf die Änderungen des BewG reagiert und in diesem Zusammenhang auch die Richtlinien zur Bewertung nach § 146 in den Textziffern 45 bis 56 im Erlasswege „kommentiert“. Auf eine förmliche Änderung der Richtlinien wurde wohl aus Vereinfachungsgründen verzichtet.
1. Verfahrensrechtliche Hinweise
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