01.07.2002 · Fachbeitrag · Realteilung
Praktische Probleme mit den Neuregelungen
| Bei der Realteilung im engeren Sinne wird eine Mitunternehmerschaft beendet, indem die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung Teile des Gesellschaftsvermögens übernehmen und mit ihnen einen Gewerbebetrieb eröffnen oder fortführen. Im weiteren Sinne umfasst sie auch die Spaltung von Kapitalgesellschaften, die seit 1995 durch die Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes gesetzlich geregelt ist. Der Beitrag geht auf eine Reihe von praktischen Gestaltungsfragen ein. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig