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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Realteilung

    Praktische Probleme mit den Neuregelungen

    | Bei der Realteilung im engeren Sinne wird eine Mitunternehmerschaft beendet, indem die Gesellschafter entsprechend ihrer Beteiligung Teile des Gesellschaftsvermögens übernehmen und mit ihnen einen Gewerbebetrieb eröffnen oder fortführen. Im weiteren Sinne umfasst sie auch die Spaltung von Kapitalgesellschaften, die seit 1995 durch die Neufassung des Umwandlungssteuergesetzes gesetzlich geregelt ist. Der Beitrag geht auf eine Reihe von praktischen Gestaltungsfragen ein. |