01.11.2002 · Fachbeitrag · Schenkung
Ausgleich eines negativen Kapitalkontos
| Bei einer freigebigen Zuwendung in Form des Ausgleichs eines Kapitalverlustkontos einer KG besteht der steuerliche Wert nicht in dem Kapitalwert der Forderung, sondern in dem Unterschied des Werts des KG-Anteils vor und nach Ausgleich des Kapitalkontos (BFH 6.3.02, II R 85/99, BFH/NV 02, 1030). (Abruf-Nr. 021489) |
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