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  • 01.01.2002 · Fachbeitrag · Schenkung

    Darlehensweise Rückgewährung an die GmbH des Schenkers

    | Schenkt ein Steuerpflichtiger seinem Kind einen Geldbetrag, den dieses der vom Schenker beherrschten GmbH als Darlehen zur Verfügung stellt, erfüllt das Kind hinsichtlich der Darlehenszinsen den Tatbestand der Einkunftserzielung. Die Rechtsprechungsgrundsätze für Schenkung und Darlehensgewährung an ein Einzelunternehmen oder an eine vom Schenker beherrschte Personengesellschaft (BFH 15.4.99, IV R 60/98, BStBl II, 524) sind nicht anwendbar (FG Münster 22.6.01, 11 K 2209/00 E, rkr., EFG 01, 1202). (Abruf-Nr. 011203) |