01.05.2002 · Fachbeitrag · Schenkung
Steuerausgleich unter Eheleuten
| Gleichen Eheleute einander Steuervorteile der Zusammenveranlagung zur Einkommensteuer finanziell aus, die sich aus im Prinzip vortragsfähigen Verlusten eines der Ehegatten ergeben haben, handelt es sich um eine Schenkung i.S. des § 7 ErbStG. Offen bleibt, ob eine Ausgleichszahlung als entgeltlich angesehen werden muss, wenn sich die Ehegatten vor der Zustimmung zur Zusammenveranlagung darüber geeinigt hatten (FG Rheinland-Pfalz 4.10.01, 4 K 1832/00, Rev. BFH II R 74/01, EFG 02, 209). (Abruf-Nr. 020510) |
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