01.09.2003 · Fachbeitrag · Schenkung
Übertragung privater Immobilien
| Im Zentrum lebzeitiger unentgeltlicher Vermögensübertragungen auf künftige Erben stehen regelmäßig Immobilien; zum einen, weil eine breite Bevölkerungsschicht über Grundbesitz verfügt und zum anderen, weil sich die mit den Grundbesitzwerten (§§ 138 ff. BewG) anzusetzenden inländischen Grundstücke (noch) steuergünstig übertragen lassen, da die Grundbesitzwerte regelmäßig deutlich unter den Verkehrswerten liegen. Anderes wird möglicherweise nach der Entscheidung des BVerfG über den Vorlagebeschluss des BFH zur Verfassungswidrigkeit des Erbschaftsteuerrechts (22.5.02, ErbBstg 02, 01, 223) oder einer zukünftigen Gesetzesänderung gelten. Aus diesem Anlass soll hier ein Überblick in Form von Checklisten über die typischen Formen von freigebigen Grundstückszuwendungen unter Lebenden gegeben werden. Es sind dies: |
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