01.03.2003 · Fachbeitrag · Schenkung
Umfang der Rückforderung
| Die Anknüpfung an den angemessenen Unterhalt des Schenkers in § 528 Abs. 1 S. 1 BGB verweist den Schenker auf einen Unterhalt, der nicht zwingend seinem bisherigen individuellen Lebensstil entsprechen muss, sondern der objektiv seiner Lebensstellung nach der Schenkung angemessen ist (BGH 5.11.02, X ZR 140/01, n.v.). |
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