01.03.2001 · Fachbeitrag · Schenkung unter Auflage
Verzicht auf Nutzungsvorbehalt
| Vermögensübertragungen unter Vorbehalt des Nießbrauchs zu Gunsten des Schenkers werden als Schenkungen unter Auflage erfasst, da der Erwerber die Nutznießung durch den Schenker nur zeitlich beschränkt zu dulden hat. Der Erwerber gilt in Höhe des gesamten Vermögensanfalls als bereichert (R 17 Abs. 1 S. 8, 9 ErbStR). Verzichtet der Zuwendende später auf die Nutzungen, so soll der Erwerber zusätzlich durch diesen Verzicht begünstigt sein (H 70 Abs. 1 ErbStH, H 85 Abs. 4 ErbStH). Der mehrfache Zugriff des FA ist umstritten, zumal die Vorschrift des § 14 ErbStG zu einer insgesamt höheren Schenkungsteuer führen kann, als bei einer von vornherein unbelasteten Zuwendung angefallen wäre. Der Beitrag setzt sich mit dieser Verwaltungspraxis auseinander und legt dar, wie die Finanzverwaltung auf der Grundlage des Gemeinsamen Ländererlasses vom 9.6.00 (BStBl I 00, 810) das Problem angehen will. |
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