01.07.2001 · Fachbeitrag · Schenkung unter Auflage
Zuwendungen unter Lebenden für Beerdigungskosten und Grabpflege
| Eine Vereinbarung, wonach eine Mutter einem ihrer Söhne 20.000 DM mit der „unwiderruflichen Zweckbindung“ überlässt, den Betrag für ihre Beerdigungskosten und Grabpflege von mindestens 25 Jahren zu sichern und dabei verfügt, der Betrag sei bis zu ihrem Tode bei einer Bank zinsbringend anzulegen, solle nicht unter den Miterben aufgeteilt werden und ihr Sohn sei niemandem rechenschaftspflichtig, kann jederzeit gekündigt werden (OLG Köln 5.10.00, 11 W 51/00, OLGR 01, 46). (Abruf-Nr. 010774) |
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