01.05.2004 · Fachbeitrag · Schenkung
Voraussetzungen einer Kettenschenkung
| Wird ein Vermögensgegenstand von den Schwiegereltern unter "Zwischenschaltung" der Tochter auf den Schwiegersohn übertragen, ohne dass die Tochter über den Vermögensgegenstand eine eigene Dispositionsmöglichkeit hat, liegt eine direkte Zuwendung der Schwiegereltern an den Schwiegersohn und keine Kettenschenkung vor. Dies gilt auch dann, wenn die Zuwendung als ehebedingte Zuwendung der Tochter bezeichnet wird (Hess. FG 16.9.03, 1 K 1936/03, Abruf-Nr. 041007). |
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