01.08.2003 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer
Anlaufen der Festsetzungsfrist
| Soweit das Anlaufen der Festsetzungsfrist für die Schenkungsteuer an die Kenntnis der FinVerw von der Schenkung anknüpft, ist auf die Kenntnis der organisatorisch zur Verwaltung der Erbschaft- und Schenkungsteuer berufenen Dienststelle des zuständigen FA abzustellen. |
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