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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Schenkungsteuer

    Grundstück gegen Gleichstellungsgeld

    | Wird ein Grundstück geschenkt und verpflichtet sich der Beschenkte dabei, einem Dritten ein Gleichstellungsgeld zu zahlen, liegt bezüglich des Grundstücks eine gemischte Schenkung zu Gunsten des Beschenkten und bezüglich des Gleichstellungsgeldes eine Forderungsschenkung zu Gunsten des Dritten vor (BFH 23.10.02, II R 71/00, n.v.). (Abruf-Nr. 030174) |