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  • 01.05.2004 · Fachbeitrag · Schenkungsvertrag

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft

    | Haben die Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft eine Immobilie als Altersruhesitz gemeinsam erworben und gleichzeitig das Recht, die Aufhebung der Gemeinschaft zu verlangen, auf Dauer ausgeschlossen, ist ihnen bei einem Scheitern der Lebensgemeinschaft der Einwand des Fortfalls der Geschäftsgrundlage entzogen (BGH 6.10.03, II ZR 63/02, Abruf-Nr. 032716). |