01.05.2002 · Fachbeitrag · Sonderausgaben
Kein Abzug des Zinsanteils einer Gegenleistungsrente
| Werden anlässlich einer auf Lebenszeit einer Bezugsperson zeitlich gestreckten entgeltlichen privaten Vermögensumschichtung gleichbleibende wiederkehrende Leistungen (Leibrente) vereinbart, ist deren Ertragsanteil (Zinsanteil) nicht als Sonderausgaben abziehbar. Der Senat bestätigt seine Entscheidung vom 25.11.92, BStBl II 96, 666), die seither st. Rspr. ist (BFH 14.11.01, X R 39/98, BFH/NV 02, 424). (Abruf-Nr. 020225) |
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