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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Sonderbetriebsvermögen

    Erbschaftsteuerrisiko bei Umwandlung

    | Die Steuervergünstigung nach § 13a ErbStG kann in folgendem Fall rückwirkend verloren gehen: Die Anteile an einer Personengesellschaft werden samt Sonderbetriebsvermögen durch vorweggenommene Erbfolge unentgeltlich übertragen. Dann wird die Personengesellschaft ohne Sonderbetriebsvermögen in eine GmbH umgewandelt (FinMin Saarland 14.5.01, B/5-2 -117/2001, n.v.). (Abruf-Nr. 011144) |