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  • 01.08.2004 · Fachbeitrag · Sparbuch

    Beweislast bei angeblicher Schenkung

    | Gegenüber der Klage eines Erben auf Herausgabe eines Sparbuchs, das auf den Namen des Erblassers als Forderungsinhaber ausgestellt ist, hat der Sparbuchbesitzer, der Nichterbe ist, die Beweislast für den Einwand einer lebzeitigen Schenkung durch den Erblasser (OLG Koblenz 22.9.03, 12 U 823/O2; ZErb 03, 381, Abruf-Nr. 040215). |