01.05.2001 · Fachbeitrag · Spekulationsgeschäfte
Rückwirkende Verlängerung bedenklich
| Die Rechtmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Veräußerungsfrist für Grundstücke von zwei auf zehn Jahre durch § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG ist ernstlich zweifelhaft, da der Gesetzgeber Anschaffungsvorgänge in die Regelung einbezogen hat, für die die zweijährige Spekulationsfrist bereits abgelaufen war (BFH 5.3.01, IX B 90/00, DStR 01, 481). (Abruf-Nr. 010384) |
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