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  • 01.07.2001 · Fachbeitrag · Steuerentstehung

    Ausfall einer ererbten Forderung ein rückwirkendes Ereignis?

    | Der Ausfall einer zum Nachlass gehörenden Forderung auf Grund von Umständen, die erst nach dem Todestag des Erblassers eingetreten sind, stellt erbschaftsteuerrechtlich kein rückwirkendes Ereignis i.S. von § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar (BFH 18.10.00, II R 46/98, BFH/NV 01, 420). (Abruf-Nr. 010768) |