01.04.2001 · Fachbeitrag · Steuerfestsetzung
Entscheidungen anderer FÄ binden nicht
| Das (Erbschaft- und) Schenkungsteuer-FA hat die für seine Steuerfestsetzungen erforderlichen Feststellungen und Bewertungen grundsätzlich in eigener Zuständigkeit selbst vorzunehmen. Es gibt keine Bindung an eine Entscheidung eines anderen FA für eine andere Steuerart. Mangels gesetzlicher Anordnung liegt auch kein Grundlagenbescheid vor (BFH, Beschluss 29.3.00, II B 53/99, BFH/NV 01, 38). (Abruf-Nr. 010399) |
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