Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Steuerfestsetzung

    FG kann von Erbschein abweichen

    | Bei der Auslegung eines Testaments sind außerhalb der Testamentsurkunde liegende Umstände heranzuziehen, sofern sie einen - wenn auch unvollkommenen - Ausdruck im Testament gefunden haben. In einem solchen Fall besteht keine Bindung des FG an einen anders lautenden Erbschein (FG München 16.8.00, 4 K 1340/97, rkr., EFG 01, 146). (Abruf-Nr. 010400) |