01.10.2001 · Fachbeitrag · Stichtagsprinzip
Anwendung bei Wertverlust nicht unbillig
| Der nach dem Erbfall eingetretene Kursverfall von Verkaufsoptionen eines geerbten Wertpapierdepots rechtfertigt keine abweichende Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen unter Außerachtlassen des im ErbStG geltenden Stichtagsprinzips (FG München 14.2.01, 4 K 153/98, rkr., EFG 01, 769). (Abruf-Nr. 011142) |
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