01.08.2000 · Fachbeitrag · Stiftungssteuerrecht
Steuerliche Erleichterungen zur Förderung von Stiftungen
| Durch das am 24. März 2000 verabschiedete „Gesetz zur steuerlichen Förderung von Stiftungen” (BR-Drucks. Nr. 251/00 vom 9.6.2000), das rückwirkend zum 1. Januar 2000 in Kraft getreten ist, wird die steuerliche Förderung von Stiftungen verbessert. Das Gesetz sieht Erleichterungen für Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften wie z.B. gemeinnützige Vereine vor. Dem Stifter selbst werden weitreichende steuerliche Vorteile gewährt. Das Gesetz wendet sich insbesondere an Stifter, die eine gemeinnützige Stiftung aus ihrem Privatvermögen mit einem Kapital bis zu einer Million DM errichten wollen. Es unterstützt somit die Stiftungsgründungen, die ihrer Größe nach in der Praxis am häufigsten vorkommen. Leitbild des „Stifters“ ist eine Privatperson im Rentenalter, die über ein durchschnittliches Vermögen verfügt. Da sie kinderlos oder ohne geeignete Erben ist, sucht sie im Alter eine Lösung, um das erworbene Vermögen weiterzugeben. Der Beitrag geht im Folgenden auf die wesentlichen Änderungen von AO, EStG und ErbStG ein. |
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