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  • 01.02.1997 · Fachbeitrag · Substanzsteuern

    Auswirkungen der Änderung der Sekundärfolgenrechtsprechung

    | Zur Erhaltung des Betriebes wird bei der Unternehmensnachfolge häufig ein einziger Erbe als Nachfolger auserkoren, während andere Erbberechtigte auf den Pflichtteil gesetzt werden bzw. unter Aufgabe ihrer Erbenstellung ein Vermächtnis ausgesetzt bekommen. |