01.08.2002 · Fachbeitrag · Testament
Ermittlungen des Nachlassgerichts bei Fälschungsverdacht
| Der Grundsatz der Amtsermittlung verpflichtet das Gericht, seine Ermittlungen erst abzuschließen, wenn von einer weiteren Beweisaufnahme ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (vgl. auch BayObLG NJW-RR 97, 7; Palandt, BGB, § 2358 Rz. 1). |
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