01.03.2001 · Fachbeitrag · Testament
Kosten für die Testamentserrichtung sind keine Betriebsausgaben
| Die Notargebühren für die Beurkundung eines Testaments sind auch dann keine Betriebsausgaben, wenn der Nachlass überwiegend aus einem Mitunternehmeranteil besteht und das Testament hauptsächlich Anordnungen zur Nachfolge in diesen Gesellschaftsanteil enthält (FG Niedersachsen 19.7.00, 12 K 153/96, rkr., DStRE 00,1290). (Abruf-Nr. 010281) |
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