01.01.2001 · Fachbeitrag · Testament
Störungen der Testierfähigkeit
| Übergangene Erben machen häufig den Einwand geltend, der Erblasser sei wegen einer geistigen Störung nicht testierfähig gewesen, das ihnen nachteilige Testament sei daher ungültig. Grundsätzlich gilt: Jeder Mensch ist entweder testierfähig oder testierunfähig. Eine eingeschränkte Testierfähigkeit gibt es im Gegensatz zur beschränkten Geschäftsfähigkeit nicht. Die Testierfähigkeit ist im Wesentlichen an das Mindestalter von 16 Jahren und das Fehlen bestimmter körperlicher und geistiger Störungen geknüpft. Der Beitrag beginnt mit einem Überblick über mögliche Störungen (auch aus medizinischer Sicht) und schließt mit einer Checkliste. |
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