01.11.2004 · Fachbeitrag · Testament
Vollzug der Auflage durch den Begünstigt
| Ein Erbe kann auch dann gemäß § 2194 BGB die Vollziehung einer Auflage verlangen, wenn er selbst durch die Auflage begünstigt wird (OLG Karlsruhe 7.5.04, 14 U 103/02, Abruf-Nr. 042604). |
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