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  • 01.02.2002 · Fachbeitrag · Testament

    Voraussetzungen für ein Nottestament

    | Bei der Errichtung eines Nottestaments gemäß § 2250 Abs. 3 BGB können die mündliche Erklärung des Erblassers und die Verlesung und Genehmigung der Testamentsniederschrift in einem Verhandlungsvorgang zusammengefasst werden (OLG Düsseldorf, Beschluss 15.12.00, 3Wx 331/00, OLGR 01, 410). (Abruf-Nr. 020101) |