01.07.2001 · Fachbeitrag · Testamentsvollstreckung
Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung
| Eine Einspruchsentscheidung zu einem Erbschaftsteuer-Bescheid ist bei Testamentsvollstreckung nicht dem Testamentsvollstrecker, sondern den Erben bekannt zu geben, es sei denn, der Testamentsvollstrecker hat den Einspruch als Bevollmächtigter der Erben eingelegt (unter Hinweis auf BFH 4.11.81, BStBl II 82, 262) (FinMin Saarland 25.1.01, B/5-2-43/2001-S 3843, NWB EN Fach 1, 79). (Abruf-Nr. 010770) |
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