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  • 01.07.2002 · Fachbeitrag · Testierfähigkeit

    Eigenhändiges Testament bei geführter Hand?

    | Ein vom Erblasser unterschriebenes Testament ist nicht eigenhändig i.S. des § 2247 Abs. 1 BGB, wenn bei der Niederschrift des Textes die Hand des Erblassers derart geführt wird, dass die Schriftzüge von einem Dritten geformt werden (OLG Hamm, Beschluss 11.9.01, 15 W 224/01, OLGR 02, 140). (Abruf-Nr. 020722) |