01.07.2000 · Fachbeitrag · Totalüberschuss
Erwerb einer sofort beginnenden Rente
| Finanzierungskosten auf Grund eines Vertrages über eine sofort beginnende Leibrentenversicherungsleistung gegen Zahlung eines Einmalbetrages, können als Werbungskosten bei den Einkünften aus wiederkehrenden Bezügen abziehbar sein, wenn der Rentenberechtigte nach den gegebenen Umständen, vor allem im Hinblick auf seine (statistische) Lebenserwartung bei Vertragsschluss damit rechnen kann, dass die Einnahmen (i.H.d. Ertragsanteile) den Finanzierungsaufwand übersteigen (BFH 15.12.99, X R 23/95, FR 2000, 462). |
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