01.08.1998 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer
Unternehmensnachfolge durch Erwerb von Todes wegen
| Mit zunehmendem Alter der Gründungsunternehmer wächst auch die Zahl der Unternehmensnachfolgen. Die Unternehmensnachfolge kann zum einen durch den Erbfall selbst begründet werden und hier einen Erben oder eine Mehrzahl von Miterben betreffen. Sie kann aber auch vor dem Erbfall als vorweggenommene Erbfolge eintreten. In beiden Fällen stellt sich die Frage nach der Umsatzsteuer und einer eventuellen Vorsteuerberichtigung. |
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