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  • 01.08.2005 | Unternehmensnachfolge

    Aus für die Familiengrundbesitzgesellschaft?

    von RA / StB Joachim Breithaupt, Osborne Clarke, Köln

    Die beim Job-Gipfel im März diesen Jahres von Regierung und Union vereinbarte Senkung der Unternehmenssteuer und Neufassung der Besteuerung der Unternehmensnachfolge sind auf Grund der politischen Situation in Deutschland vorläufig eingefroren. Dennoch lassen sich bereits jetzt erste Aussagen über die zukünftige Besteuerung der Unternehmensnachfolge treffen, denn sowohl der Gesetzesentwurf der Rot-Grünen Bundesregierung (BR-DS 322/05, Abruf-Nr. 051553) als auch der Entwurf des unionsgeführten Bundesrates (BR-DS 341/05) sind in weiten Teilen identisch. 

     

    Der Regierungsentwurf und der Entwurf des Bundesrates basieren auf einem Vorschlag des Landes Bayern, wonach die Unternehmensnachfolge gänzlich steuerfrei gestellt wird, wenn das übertragene Unternehmen von den Erben oder Beschenkten fortgeführt wird. Entsprechend sehen beide Gesetzesentwürfe zunächst die Stundung und dann das Erlöschen der Erbschaft- und Schenkungsteuer i.H. von 1/10 pro Jahr der Fortführung des Unternehmens vor. Nach Ablauf von 10 Jahren soll die Steuer somit gänzlich entfallen. Diese Steuerbefreiung soll nur bei Unternehmen mit einem Steuerwert von bis zu 100 Mill. Euro gelten. Wird dieser Betrag überschritten, sollen ausschließlich die §§ 13a, 19a ErbStG zur Anwendung kommen, die inhaltlich unverändert bleiben. 

     

    Die Erbschaft- und Schenkungsteuer soll nach beiden Gesetzesentwürfen jedoch nur dann erlöschen, wenn und soweit das übertragene Unternehmen aus sog. „produktiven Vermögen“ besteht. „Nicht produktives Vermögen“, zu dem u.a. Geld und Geldforderungen, Wertpapiere, Beteiligungen am Nennkapital von Kapitalgesellschaften von 25 Prozent oder weniger sowie Dritten zur Nutzung überlassene Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Schiffe, Flugzeuge, und gewerbliche Schutzrechte gehören, soll hingegen nicht begünstigt sein.