01.08.2003 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Betriebsaufspaltung durch Einstimmigkeitsabrede vermeiden
| Wegen der überwiegend nachteiligen Steuerfolgen einer Betriebsaufspaltung, wird regelmäßig nach Möglichkeiten gesucht, die Verflechtungsvoraussetzungen von Anfang an zu verhindern oder bestehende Betriebsaufspaltungen ggf. in einem geeigneten Augenblick zu entflechten. Mit Schreiben vom 7.10.02 (FR 02, 1197) hat die FinVerw ihren - seit nunmehr fast 20 Jahren währenden - Widerstand gegen die BFH- Rechtsprechung zur Einstimmigkeitsabrede aufgegeben und die bisherigen „Nichtanwendungserlasse“ aufgehoben. Bereits die rechtliche Möglichkeit des „Nur- Besitz- Gesellschafters“, Alltagsentscheidungen im Besitzunternehmen blockieren zu können, spricht nun gegen die personelle Verflechtung (vgl. auch Serafini, GStB 02, 438). Dies gibt den Beteiligten z.B. im folgenden Fall ein probates Instrumentarium an die Hand. |
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