01.07.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
BFH-Urteil zu § 13a ErbStG bei vorweggenommener Erbfolge
| Die Rechtsgrundsätze des BFH-Urteils vom 25.1.01 (ErbBstg 01, 126; Christoffel, ErbBstg 01, 136) sind nicht über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden (Nichtanwendungserlass, 15.5.01, DB 01, 1282). |
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