01.05.2002 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
Mit einem Beirat gut beraten
| Vorrangige Ziele einer Regelung zur Unternehmensnachfolge sind die Erhaltung und Fortführung des Unternehmens und die materielle Versorgung der weichenden Generation. Bei alledem ist darauf zu achten, dass der Familienfrieden gewahrt bleibt. Denn im Familienkreis nützen die besten Verträge nichts, wenn die „emotionale Geschäftsgrundlage“ wegfällt. Um diese teilweise konfliktären Ziele zu erreichen, kann sich die Errichtung eines freiwilligen Unternehmensbeirats empfehlen. Nachfolgend möchten wir versuchen, typische Fragen zu beantworten, die in diesem Zusammenhang immer wieder gestellt werden: |
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