01.01.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge
MU-Anteil nicht ohne anteiliges Sonderbetriebsvermögen übertragen
| Nicht tarifbegünstigt (§§ 16, 34 EStG) und gewerbesteuerpflichtig ist die Veräußerung des Anteils an einem Mitunternehmeranteil, wenn der Veräußerer die zu seinem Sonderbetriebsvermögen gehörenden wesentlichen Betriebsgrundlagen nicht anteilig mit überträgt, sondern wie bisher als Alleineigentümer der Gesellschaft weiterhin zur Nutzung überlässt (BFH 24.8.00, IV R 51/98, DStR 00, 176). |
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