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  • 01.07.2004 · Fachbeitrag · Unternehmensnachfolge

    Stille Beteiligung und § 14 ErbStG - Unternehmensnachfolge in mehreren Schritten

    | Die stille Beteiligung als Gestaltungsmittel der Unternehmensnachfolge wird häufig übersehen. Gerade bei der Heranführung jüngerer Nachfolger an den Betrieb ist die Einräumung einer stillen Beteiligung gegenüber einer direkten Unternehmensbeteiligung vorzuziehen. In diesem Beitrag werden die Vorzüge einer stillen Beteiligung als Mittel der Unternehmensnachfolge und die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Konsequenzen einer lebzeitigen Nachfolge im Familienunternehmen aufgezeigt. |