01.04.2002 · Fachbeitrag · Unternehmensverkauf
Besteuerung der Veräußerungsgewinne ab 2001 verfassungswidrig?
| Es ist ernstlich zweifelhaft, ob es mit dem verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz vereinbar ist, zwar Gewinne aus der Veräußerung von Gesellschaftsanteilen bis 1998 und ab 2001 nur mit dem halben Steuersatz zu besteuern, nicht jedoch Veräußerungen in den Jahren 1999 und 2000 entsprechend zu begünstigen (FG Düsseldorf, Beschluss 6.2.02, 2 V 4833/01 A (E), n.v.). (Abruf-Nr. 020346) |
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