01.05.2001 · Fachbeitrag · Unternehmensverkauf
Volle Steuerlast 1999 und 2000 verfassungswidrig
| Der Bundesverband der Freien Berufe (BfB) und der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) halten es für verfassungswidrig, dass Unternehmer/Freiberufler, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb verkauft oder aufgegeben haben, den Veräußerungs- bzw. Aufgabegewinn nach der „Fünftel-Regelung“ versteuern müssen. Da der halbe durchschnittliche Steuersatz für Betriebs- und Praxisveräußerungen sowie -aufgaben nicht wieder rückwirkend eingeführt wurde, ist es zu einer Ungleichbehandlung zu Lasten von Unternehmern und Freiberuflern gekommen, die in den Jahren 1999 und 2000 ihren Betrieb bzw. ihre Praxis veräußert oder aufgegeben haben. Der DStV stellt einen Musterrechtsbehelf für einen Einspruch zur Verfügung (www.dstv.de). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig