01.10.2001 · Fachbeitrag · Veräußerungsleibrente
Ertragsanteil als Sonderausgaben?
| Wird als Gegenleistung für die Übertragung von Privatvermögen eine private Veräußerungsleibrente vereinbart, ist der Ertragsanteil der Leibrente (entgegen BFH 25.11.92, BStBl II 96, 666) als Sonderausgabe abziehbar (FG Köln 21.11.00, 8 K 7310/99, Rev. BFH X R 33/01, EFG 01, 680). (Abruf-Nr. 011143) |
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