01.04.2002 · Fachbeitrag · Veräußerungsleibrenten
Nichtberücksichtigung des Sparerfreibetrags verfassungswidrig?
| Sind die bei einer Vermögensübertragung vereinbarten wiederkehrenden Leistungen als Leibrente zu werten, so hat der Zahlungsempfänger die erhaltenen Beträge mit dem Ertragsanteil als Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a EStG zu versteuern, obwohl es sich materiell-rechtlich um einen pauschalierten Zinsanteil handelt. Der BFH (Beschluss 14.11.01, X R 32-33/01, BFH/NV 02, 417) hat nun eine Entscheidung des BVerfG nach Art. 100 GG darüber eingeholt, ob es mit dem Gleichheitsgebot des Art. 3 GG in Einklang steht, dass der Sparerfreibetrag für diese Einkünfte nicht gewährt wird. Die Entscheidung des BVerfG könnte für die gesamte Rentenbesteuerung grundsätzliche Bedeutung haben. (Abruf-Nr. 020230, 020231 |
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