Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.04.2001 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht

    Einwendungen gegen Grundlagenbescheid im Folgebescheid-Verfahren

    | Bei Einspruch und Klage gegen einen ErbSt-Bescheid können Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid (hier: Feststellung des Grundbesitzwertes) vorgebracht werden. Die Feststellung des Grundbesitzwertes ist gegenüber Miterben auf den Todestag des Erblassers gesondert und einheitlich durchzuführen. Ohne gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten genügt nach § 183 Abs. 1 Satz 2 AO die Bekanntgabe an einen der Miterben (FG Baden-Württemberg, 1.12.99, 9 K 360/99, rkr., EFG 00, 1084). (Abruf-Nr. 010401) |