01.04.2001 · Fachbeitrag · Verfahrensrecht
Einwendungen gegen Grundlagenbescheid im Folgebescheid-Verfahren
| Bei Einspruch und Klage gegen einen ErbSt-Bescheid können Einwendungen gegen einen Grundlagenbescheid (hier: Feststellung des Grundbesitzwertes) vorgebracht werden. Die Feststellung des Grundbesitzwertes ist gegenüber Miterben auf den Todestag des Erblassers gesondert und einheitlich durchzuführen. Ohne gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten genügt nach § 183 Abs. 1 Satz 2 AO die Bekanntgabe an einen der Miterben (FG Baden-Württemberg, 1.12.99, 9 K 360/99, rkr., EFG 00, 1084). (Abruf-Nr. 010401) |
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