01.07.2000 · Fachbeitrag · Verlustabzug
Verluste nach § 10d EStG nicht vererbbar
| Der Verlustabzug nach § 10d EStG ist nicht vererbbar und kann deshalb vom Erben weder vollständig noch anteilig entsprechend seiner Erbquote geltend gemacht werden (FG Schleswig-Holstein 21.9.99, III 23/95 - Rev. BFH XI R 54/99 -, DStRE 2000, 345). |
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