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  • 01.09.2004 · Fachbeitrag · Vermögensübertragung

    Übertragung von Schiffsbeteiligungen

    | Teilweise findet sich in Prospekten über Schiffsbeteiligungen die Aussage, dass erworbene Anteile unter Nutzung der Betriebsvermögensprivilegien steuergünstig übertragen werden können. Hingewiesen wird dabei zunächst auf die günstige Bewertung des Betriebsvermögens an sich und auf die Betriebsvermögensprivilegien gem. § 13a ErbStG. Der folgende Beitrag unterzieht diese pauschalen Aussagen einer kritischen Würdigung. |