01.09.1999 · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung
Ist die gewerbliche Prägungvon Vermögen sinnvoll?
| Seit Jahren wird zur Reduzierung von potentiellen Erbschaftsteuerschulden empfohlen, geeignetes Privatvermögen zu gewerblichem Vermögen zu machen, indem man dies in eine eigens dazu errichtete gewerblich geprägte Personengesellschaft einbringt. Dieser Vorgang, der bis Ende 1998 den durch die Neufassung des § 7 Abs. 1 Satz 4 EStG (leider) beseitigten Charme einer oftmals deutlichen Einkommensteuerersparnis durch AfA-Generierung hatte, ist erbschaftsteuerlich nach wie vor interessant. Abhängig vom Einzelfall kann die gewerbliche Prägung sogar nötig sein, um Immobilienvermögen vor Investitionsstauungen zu bewahren. Zur Verdeutlichung folgender Musterfall: |
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