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  • 01.04.2002 · Fachbeitrag · Vermögensverwaltung

    Steuerneutrale Übertragung von Gewinnen aus Anteilsveräußerungen

    | Durch den neuen § 6b Abs. 10 EStG ist es auch bei Personengesellschaften möglich, Beteiligungsbesitz steuerlich vorteilhaft umzustrukturieren. Denn Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften können bis zu einem Betrag von 500.000 EUR unter bestimmten Voraussetzungen auf die Anschaffungskosten von neu angeschafften Anteilen an Kapitalgesellschaften oder von neu angeschafften Gebäuden, ja sogar auf abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter übertragen werden. Damit besteht zwar keine „Waffengleichheit“ mit der Vermögen verwaltenden Holding-GmbH (vgl. Christoffel, ErbBstg 02, 70), der Nachteil der Personengesellschaft als Vermögen verwaltende Holding wird aber gemindert. |