Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.10.2002 · Fachbeitrag · Verschleierte Schenkung

    Keine Anschaffungskosten bei der Eigenheimzulage

    | Sind Veräußerer und Erwerber nahe Angehörige, können Anschaffungskosten nur angenommen werden, wenn es sich bei dem Verkauf weder um eine verschleierte Schenkung noch um einen Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten (§ 42 AO) handelt. Eine Darlehensverpflichtung des Erwerbes kann daher nur dann den Anspruch auf Eigenheimzulage begründen, wenn die Darlehensschuld zivilrechtlich wirksam begründet worden ist und Inhalt und Durchführung des Darlehensvertrages dem unter Fremden Üblichen entsprechen (FG Saarland 5.6.02, 1 K 178/99, NZB BFH IX B 132/02, n.v.). (Abruf-Nr. 021245) |