01.09.2003 · Fachbeitrag · Versorgungsvertrag
Außergewöhnliche Instandhaltungskosten als dauernde Last
| Übernimmt der Vermögensempfänger im Rahmen eines Versorgungsvertrages außergewöhnliche Instandhaltungskosten, so können diese steuerlich als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) anerkannt werden, wenn der Versorgungsvertrag zivilrechtlich wirksam vereinbart wurde und die geschuldeten Leistungen den Charakter von Versorgungsleistungen haben (BMF, IV C 4 - S 2221 - 81/03, n.v. Entwurf). (Abruf-Nr. 031759) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses ErbBstg Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 20,90 € Monat
Tagespass
einmalig 15 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig