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  • 01.09.2003 · Fachbeitrag · Versorgungsvertrag

    Außergewöhnliche Instandhaltungskosten als dauernde Last

    | Übernimmt der Vermögensempfänger im Rahmen eines Versorgungsvertrages außergewöhnliche Instandhaltungskosten, so können diese steuerlich als dauernde Last (§ 10 Abs. 1 Nr. 1a EStG) anerkannt werden, wenn der Versorgungsvertrag zivilrechtlich wirksam vereinbart wurde und die geschuldeten Leistungen den Charakter von Versorgungsleistungen haben (BMF, IV C 4 - S 2221 - 81/03, n.v. Entwurf). (Abruf-Nr. 031759) |