01.09.2004 · Fachbeitrag · Vor-/Nacherbfall
Nacherbe erwirbt Anwartschaftsrechte von anderen Nacherben
| Ein Nacherbe, der nach Eintritt des Vorerbfalls Anwartschaftsrechte von anderen Nacherben erwirbt, hat keinen Anspruch darauf, dass ihm ein Erbschein erteilt wird, der ihn auch im Hinblick auf die erworbenen Erbteile als Erbe ausweist (OLG Braunschweig 27.1.04, 2 W 249/03, Abruf-Nr. 042158). |
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